Maßnahmen aus dem Glücksspielgesetz
Die Eidgenössische Spielkommission und die Comlot (Lotterie- und Wettkommission) haben am Dienstag im Bundesanzeiger ihre erste offizielle schwarze Liste von Webplattformen, die illegales Glücksspiel im Ausland anbieten, bekannt gegeben. Diese Regelung, die sich aus dem Bundesgesetz über das Glücksspiel (BGS) ergibt, wurde im vergangenen Jahr von Schweizer Bürgern genehmigt. In Artikel 86 Absatz 1 des Glücksspielgesetzes heißt es: „Der Zugang zu einem Online-Glücksspielangebot muss gesperrt werden, wenn es in der Schweiz nicht zugelassen ist“.
Die Zugangsanbieter in der Schweiz sind daher verpflichtet, den Zugang zu diesen illegalen Glücksspielplattformen unter Strafe zu stellen. Die Eidgenössische Spielkommission und die Comlot sind beide verpflichtet, eine schwarze Liste ausländischer Glücksspielanbieter, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, zu veröffentlichen.
Mehr als hundert Webseiten auf der schwarzen Liste!
Diese Sperrlisten sind auf den Webseiten der beiden Kommissionen öffentlich zugänglich. Die Webseite der Eidgenössischen Spielkommission enthält mehr als dreißig illegale ausländische Glücksspielseiten, während die Comlot-Webseite mehr als sechzig solcher Webseiten enthält. Insgesamt 104 ausländische Online-Glücksspiel-Webseiten sind aktuell in der Schweiz blockiert, aber diese Zahlen werden steigen, da die Blacklists in den kommenden Monaten und Jahren weiter aktualisiert werden.....
Effektiver Schutz der Schweizer Akteure
Ziel dieser Bestimmungen ist es, Schweizer Spieler vor ausländischen Online-Glücksspielunternehmen zu schützen, die in Bezug auf Geldwäscherei, Betrug und Suchtrisiko in der Regel zu locker sind. Da diese Gesellschaften in der Schweiz nicht steuerpflichtig sind, tragen sie auch nicht zur Erhaltung des wirtschaftlichen Gleichgewichts des Landes bei.