Ab dem 1. Juli werden Online-Poker- oder Roulette-Angebote von ausländischen, in der Schweiz zugänglichen Webseiten gesperrt. Die Lotterie- und Wettkommission (Comlot) und die Eidgenössische Spielkommission (ESBK) werden dazu eine schwarze Liste im Internet veröffentlichen.
Diese Initiative geht auf das im Juni 2018 von der Schweiz verabschiedete Bundesgesetz über das Glücksspiel im Internet zurück. Der CFMJ und der Comlot werden jeweils eine schwarze Liste der gesperrten Angebote veröffentlichen, berichteten sie am Montag. Ihr Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht. Die Dienstleister blockieren dann den Zugang zu den betreffenden Spielen. Die ehemaligen Gamer werden anstatt zu ihren Online-Spielen auf eine Seite weitergeleitet, die sie darauf hinweist, dass dieses Angebot in der Schweiz nicht legal ist.
Zusätzliche Schweizer Konzessionen
Das neue Glücksspiel-Gesetz öffnet das Online-Glücksspiel für Schweizer Casinos. So müssen beispielsweise Einrichtungen, die bestimmte Spiele wie Roulette im Internet anbieten möchten, eine Verlängerung ihrer Bevollmächtigung beantragen.
Beim Online-Poker kann ein Schweizer Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen mit einem ausländischen Casino-Glücksspielanbieter zusammenarbeiten. Insbesondere muss es letzteren erlaubt sein, das Spiel in ihrem Land zu betreiben und ihren Sitz nicht in einer Gerichtsbarkeit auf einer schwarzen Liste der Financial Action Task Force (FATF) zu haben. Spieler mit Wohnsitz in der Schweiz müssen über ihr Konto beim Schweizer Online-Dienst spielen. Der ausländische Dienst muss verhindern, dass er auf sein nicht autorisiertes Glücksspielangebot in der Schweiz zugreifen kann.